Wohnungsübergabeprotokoll – kostenlose Vorlage zum Ausfüllen
Füllen Sie links die Felder aus – rechts entsteht Ihr Übergabeprotokoll für Einzug oder Auszug. Zählerstände, Schlüssel und Räume ergänzen Sie zeilenweise. Danach „Drucken / als PDF speichern“ klicken und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert; sie existieren nur in diesem Browserfenster.
Tipp: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen und Kopf-/Fußzeilen deaktivieren. Drucken Sie zwei Exemplare – eines für jede Partei.
Wohnungsübergabeprotokoll
Mietobjekt
Parteien
Zählerstände
| Zähler | Zählernummer | Stand |
|---|
Übergebene Schlüssel
| Art | Anzahl |
|---|---|
| Gesamt | 0 |
Zustand der Räume
| Raum | Zustand | Mängel / Bemerkung |
|---|
Sonstiges / Vereinbarungen
Beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der oben beschriebene Zustand der Wohnung, die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel gemeinsam festgestellt wurden. Jede Partei erhält ein Exemplar dieses Protokolls.
Warum ein Übergabeprotokoll?
Das Gesetz regelt die Übergabe nur knapp: Nach § 546 BGB ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Eine ausdrückliche Pflicht, dabei ein Protokoll zu schreiben, enthält das BGB nicht. Das Protokoll ist daher vor allem ein Beweismittel: Die Verbraucherzentrale beschreibt den Nutzen so, dass Mieter und Vermieter beim Auszug „einen Beweis dafür [haben], welche Schäden neu sind und welche schon beim Einzug bestanden“ – so lasse sich viel Ärger verhindern.
| Situation | Wozu das Protokoll hilft |
|---|---|
| Einzug | Hält Mängel fest, die schon vor Ihrem Einzug bestanden. Mängel zur Zeit der Überlassung können nach § 536 BGB die Miete mindern – melden Sie sie dem Vermieter zusätzlich schriftlich, z. B. mit unserer Mängelanzeige. |
| Auszug | Dokumentiert den Zustand bei Rückgabe. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt der Wohnung. |
| Untermiete | Auch zwischen Haupt- und Untermieter lohnt sich ein Protokoll – passend dazu unser Untermietvertrag. |
Tipps für die Übergabe
- Fotos machen: Die Verbraucherzentrale rät, Zählerstände am besten mit Foto festzuhalten und Schäden mit Fotos samt Datum zu dokumentieren. Fotografieren Sie die Zähler mit sichtbarem Stand und Zählernummer.
- Zählerstände mit Zählernummer notieren: Am Umzugstag Zählerstand und Zählernummer in alter und neuer Wohnung ermitteln und an Strom-/Gasanbieter und Netzbetreiber melden – so der Rat der Verbraucherzentrale. Achten Sie darauf, keinen fremden Zähler abzulesen.
- Beide unterschreiben: Das Protokoll wird von Mieter und Vermieter unterschrieben. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht selbst geprüft haben; fehlende Mängel vor der Unterschrift nachtragen lassen.
- Kopie für beide: Drucken Sie zwei Exemplare oder fotografieren Sie das unterschriebene Original sofort ab.
- Zeuge: Verweigert der Vermieter ein Protokoll, kann laut Verbraucherzentrale ein fachkundiger Zeuge – etwa über einen Mieterverein – den Zustand festhalten.
Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?
Eine ausdrückliche Pflicht findet sich im BGB nicht. § 546 BGB verpflichtet den Mieter lediglich zur Rückgabe der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses. Das Protokoll ist ein freiwilliges Beweismittel, das beiden Seiten später Streit über den Zustand der Wohnung erspart.
Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?
Adresse und Lage der Wohnung, Namen von Vermieter und Mieter, Datum, Zählerstände mit Zählernummern (Strom, Gas, Wasser, Heizung), Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel, der Zustand jedes Raums mit allen Mängeln sowie Vereinbarungen (z. B. wer was bis wann beseitigt). Am Ende unterschreiben beide Parteien, jede erhält ein Exemplar.
Warum sind Fotos und Zählerstände so wichtig?
Fotos mit Datum belegen den Zustand, wenn eine Beschreibung im Protokoll nicht eindeutig ist. Zählerstände samt Zählernummer brauchen Sie zusätzlich für die Meldung an Strom- und Gasanbieter; die Verbraucherzentrale rät, am Umzugstag Zählerstand und Zählernummer in alter und neuer Wohnung zu notieren.
Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug noch Schadensersatz verlangen?
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt der Wohnung. Ein unterschriebenes Auszugsprotokoll dokumentiert, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben haben.
Quellen: § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters (dejure.org) · § 548 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche (dejure.org) · § 536 BGB – Mietminderung bei Mängeln (dejure.org) · Verbraucherzentrale: „Die erste eigene Wohnung“ (PDF), Abschnitt Übergabeprotokoll · Verbraucherzentrale: Umzug mit Strom- oder Gasvertrag · Deutscher Mieterbund: Wohnungsübergabe-Protokoll (PDF). Stand: August 2026.
Passt dazu
Kaution zurückfordern
Wann der Vermieter auszahlen muss – mit Aufforderungsschreiben.
Mietvertrag kündigen
Ordentliche Kündigung der Wohnung mit Frist, Schriftform und Musterschreiben.
Mietminderung: Wie viel?
Woran sich die Höhe der Minderung orientiert.