Wohnungsübergabeprotokoll – kostenlose Vorlage zum Ausfüllen

Füllen Sie links die Felder aus – rechts entsteht Ihr Übergabeprotokoll für Einzug oder Auszug. Zählerstände, Schlüssel und Räume ergänzen Sie zeilenweise. Danach „Drucken / als PDF speichern“ klicken und von beiden Seiten unterschreiben lassen. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert; sie existieren nur in diesem Browserfenster.

Art der Übergabe
Mietobjekt
Parteien
Zählerstände

Art · Zählernummer · Stand (Zahl laut Zähler, z. B. 12345,6)

Schlüsselübergabe

Art · Anzahl

Räume und Zustand

Raum · Zustand · Mängel / Bemerkung

Sonstiges / Vereinbarungen
Unterschriften

Tipp: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen und Kopf-/Fußzeilen deaktivieren. Drucken Sie zwei Exemplare – eines für jede Partei.

Wohnungsübergabeprotokoll

Einzug
Datum:

Mietobjekt

Parteien

Vermieter
Mieter

Zählerstände

ZählerZählernummerStand

Übergebene Schlüssel

ArtAnzahl
Gesamt0

Zustand der Räume

RaumZustandMängel / Bemerkung

Sonstiges / Vereinbarungen

Beide Parteien bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass der oben beschriebene Zustand der Wohnung, die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel gemeinsam festgestellt wurden. Jede Partei erhält ein Exemplar dieses Protokolls.

Unterschrift Vermieter
Unterschrift Mieter
Unterschrift Zeuge (optional)

Warum ein Übergabeprotokoll?

Das Gesetz regelt die Übergabe nur knapp: Nach § 546 BGB ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Eine ausdrückliche Pflicht, dabei ein Protokoll zu schreiben, enthält das BGB nicht. Das Protokoll ist daher vor allem ein Beweismittel: Die Verbraucherzentrale beschreibt den Nutzen so, dass Mieter und Vermieter beim Auszug „einen Beweis dafür [haben], welche Schäden neu sind und welche schon beim Einzug bestanden“ – so lasse sich viel Ärger verhindern.

SituationWozu das Protokoll hilft
EinzugHält Mängel fest, die schon vor Ihrem Einzug bestanden. Mängel zur Zeit der Überlassung können nach § 536 BGB die Miete mindern – melden Sie sie dem Vermieter zusätzlich schriftlich, z. B. mit unserer Mängelanzeige.
AuszugDokumentiert den Zustand bei Rückgabe. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt der Wohnung.
UntermieteAuch zwischen Haupt- und Untermieter lohnt sich ein Protokoll – passend dazu unser Untermietvertrag.

Tipps für die Übergabe

  • Fotos machen: Die Verbraucherzentrale rät, Zählerstände am besten mit Foto festzuhalten und Schäden mit Fotos samt Datum zu dokumentieren. Fotografieren Sie die Zähler mit sichtbarem Stand und Zählernummer.
  • Zählerstände mit Zählernummer notieren: Am Umzugstag Zählerstand und Zählernummer in alter und neuer Wohnung ermitteln und an Strom-/Gasanbieter und Netzbetreiber melden – so der Rat der Verbraucherzentrale. Achten Sie darauf, keinen fremden Zähler abzulesen.
  • Beide unterschreiben: Das Protokoll wird von Mieter und Vermieter unterschrieben. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht selbst geprüft haben; fehlende Mängel vor der Unterschrift nachtragen lassen.
  • Kopie für beide: Drucken Sie zwei Exemplare oder fotografieren Sie das unterschriebene Original sofort ab.
  • Zeuge: Verweigert der Vermieter ein Protokoll, kann laut Verbraucherzentrale ein fachkundiger Zeuge – etwa über einen Mieterverein – den Zustand festhalten.

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll gesetzlich vorgeschrieben?

Eine ausdrückliche Pflicht findet sich im BGB nicht. § 546 BGB verpflichtet den Mieter lediglich zur Rückgabe der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses. Das Protokoll ist ein freiwilliges Beweismittel, das beiden Seiten später Streit über den Zustand der Wohnung erspart.

Was gehört in ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Adresse und Lage der Wohnung, Namen von Vermieter und Mieter, Datum, Zählerstände mit Zählernummern (Strom, Gas, Wasser, Heizung), Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel, der Zustand jedes Raums mit allen Mängeln sowie Vereinbarungen (z. B. wer was bis wann beseitigt). Am Ende unterschreiben beide Parteien, jede erhält ein Exemplar.

Warum sind Fotos und Zählerstände so wichtig?

Fotos mit Datum belegen den Zustand, wenn eine Beschreibung im Protokoll nicht eindeutig ist. Zählerstände samt Zählernummer brauchen Sie zusätzlich für die Meldung an Strom- und Gasanbieter; die Verbraucherzentrale rät, am Umzugstag Zählerstand und Zählernummer in alter und neuer Wohnung zu notieren.

Wie lange kann der Vermieter nach dem Auszug noch Schadensersatz verlangen?

Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren nach § 548 Abs. 1 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt der Wohnung. Ein unterschriebenes Auszugsprotokoll dokumentiert, in welchem Zustand Sie die Wohnung übergeben haben.

Muster, keine Rechtsberatung. Dieses sorgfältig erstellte Muster deckt den Normalfall einer Wohnungsübergabe ab (Stand: August 2026). Ob ein festgehaltener Zustand als Schaden gilt, wer ihn beseitigen muss und wie Kaution und Abrechnung laufen, hängt von Ihrem Mietvertrag ab – im Zweifel helfen Mieterverein, Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung.

Quellen: § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters (dejure.org) · § 548 BGB – Verjährung der Ersatzansprüche (dejure.org) · § 536 BGB – Mietminderung bei Mängeln (dejure.org) · Verbraucherzentrale: „Die erste eigene Wohnung“ (PDF), Abschnitt Übergabeprotokoll · Verbraucherzentrale: Umzug mit Strom- oder Gasvertrag · Deutscher Mieterbund: Wohnungsübergabe-Protokoll (PDF). Stand: August 2026.

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