Mängelanzeige an den Vermieter: kostenlose Vorlage + Mietminderung

Schimmel, defekte Heizung, tropfender Wasserhahn: Wenn in der Wohnung etwas kaputt ist, muss der Vermieter es beheben – aber nur, wenn er davon weiß. Hier finden Sie eine kostenlose Mängelanzeige zum Kopieren, einmal mit Fristsetzung und einmal mit angekündigter Mietminderung unter Vorbehalt. Vorab erklären wir kurz und mit Quellen, was das Gesetz dazu sagt.

Wichtigster Punkt zuerst: Melden Sie den Mangel unverzüglich (§ 536c Abs. 1 BGB) – das Gesetz schreibt keine Form vor, aus Beweisgründen aber am besten schriftlich. Wer die Anzeige unterlässt, riskiert nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern verliert für die Zeit, in der der Vermieter deshalb nicht handeln konnte, auch das Recht auf Mietminderung.

Rechtslage: Das regeln §§ 535, 536, 536a und 536c BGB

NormRegel
§ 535 Abs. 1 BGBDer Vermieter muss die Mietsache in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.
§ 536c Abs. 1 BGBZeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzeigen.
§ 536c Abs. 2 BGBUnterlässt der Mieter die Anzeige, haftet er für den daraus entstehenden Schaden. Soweit der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte, darf der Mieter weder mindern noch Schadensersatz verlangen noch ohne angemessene Abhilfefrist fristlos kündigen.
§ 536 Abs. 1 BGBHebt ein Mangel die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch auf, ist der Mieter von der Miete befreit; bei geminderter Tauglichkeit ist nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu zahlen. Unerhebliche Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
§ 536 Abs. 4 BGBBei Wohnraum sind Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von § 536 abweichen, unwirksam – ein Minderungsausschluss im Mietvertrag hilft dem Vermieter also nicht.
§ 536a Abs. 1 BGBSchadensersatz, wenn der Mangel schon bei Vertragsschluss vorlag, vom Vermieter zu vertreten ist oder der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist.
§ 536a Abs. 2 BGBSelbstvornahme: Der Mieter darf den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig ist.

Mietminderung: Warum Sie vorsichtig sein sollten

Die Mietminderung tritt nach § 536 BGB zwar kraft Gesetzes ein – Sie müssen sie also nicht beantragen. In der Praxis gibt es aber zwei Stolperfallen:

Der sicherere Weg: Zeigen Sie den Mangel an, setzen Sie eine Frist und zahlen Sie die Miete „unter Vorbehalt der Rückforderung“ weiter. So sichern Sie sich die Minderung für die Zukunft, ohne in Rückstand zu geraten. Wer trotzdem sofort kürzen möchte, sollte die Höhe vorher mit einem Mieterverein oder einer Anwältin abstimmen. Eine ausführliche Einordnung zur Höhe der Minderung und zum Risiko einer zu hohen Kürzung finden Sie im Ratgeber Mietminderung: Wie hoch darf ich mindern?

Vorlage 1: Mängelanzeige mit Fristsetzung

[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Mängelanzeige – Wohnung [Straße, Hausnummer, Etage/Lage], Mietvertrag vom [Datum]

Sehr geehrte/r [Frau/Herr Nachname],

hiermit zeige ich Ihnen gemäß § 536c BGB folgenden Mangel an der von mir gemieteten Wohnung an:

[Genaue Beschreibung des Mangels, z. B.: „Seit dem [Datum] fällt die Heizung in Wohnzimmer und Bad vollständig aus. Die Raumtemperatur liegt tagsüber bei etwa [Zahl] °C.“ – Ort, Ausmaß, seit wann, ggf. Fotos als Anlage]

Nach § 535 Abs. 1 BGB sind Sie verpflichtet, die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ich fordere Sie daher auf, den Mangel bis spätestens [Datum] zu beseitigen. Für die Terminabsprache mit einem Handwerksbetrieb erreichen Sie mich unter [Telefonnummer / E-Mail-Adresse].

Sollte der Mangel nicht fristgerecht beseitigt werden, behalte ich mir vor, die mir gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen, insbesondere die Mietminderung nach § 536 BGB sowie Schadensersatz und Aufwendungsersatz nach § 536a BGB.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens in Textform.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname Nachname]

Anlagen: [z. B. Fotos vom Datum]

Vorlage 2: Mängelanzeige mit Mietminderung unter Vorbehalt

Diese Variante eignet sich, wenn der Mangel erheblich ist und Sie Ihre Minderungsrechte ab sofort sichern möchten, ohne einen Zahlungsrückstand zu riskieren.

[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Mängelanzeige und Mietzahlung unter Vorbehalt – Wohnung [Straße, Hausnummer, Etage/Lage]

Sehr geehrte/r [Frau/Herr Nachname],

hiermit zeige ich Ihnen gemäß § 536c BGB folgenden Mangel an der von mir gemieteten Wohnung an:

[Genaue Beschreibung des Mangels: Ort, Ausmaß, seit wann, Auswirkungen auf die Nutzung, ggf. Fotos als Anlage]

Der Mangel schränkt den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung erheblich ein. Die Miete ist daher nach § 536 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes gemindert. Ich fordere Sie auf, den Mangel bis spätestens [Datum] zu beseitigen.

Ab dem [Monat/Jahr] zahle ich die Miete in voller Höhe ausdrücklich nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Die Zahlung stellt kein Anerkenntnis dar, dass die Wohnung mangelfrei ist. Ich behalte mir vor, den überzahlten Betrag für die Dauer des Mangels zurückzufordern sowie Schadensersatz und Aufwendungsersatz nach § 536a BGB geltend zu machen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens in Textform und teilen Sie mir mit, wann mit der Beseitigung zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname Nachname]

Anlagen: [z. B. Fotos vom Datum]

So gehen Sie vor

Häufige Fragen

Muss ich einen Mangel dem Vermieter überhaupt melden?

Ja. Nach § 536c Abs. 1 BGB muss der Mieter einen Mangel, der sich während der Mietzeit zeigt, dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Wer das unterlässt, haftet für den daraus entstehenden Schaden und verliert, soweit der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte, das Recht auf Mietminderung und Schadensersatz (§ 536c Abs. 2 BGB).

Darf ich die Miete wegen eines Mangels einfach kürzen?

Nach § 536 Abs. 1 BGB ist die Miete bei einem erheblichen Mangel kraft Gesetzes gemindert; unerhebliche Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Riskant ist es, ohne vorherige Anzeige oder in zu großer Höhe zu kürzen: Dann entsteht ein Zahlungsrückstand, der im schlimmsten Fall eine Kündigung rechtfertigen kann. Sicherer ist die Zahlung unter Vorbehalt.

Welche Frist muss ich dem Vermieter zur Beseitigung setzen?

Das Gesetz nennt keine feste Frist, verlangt aber für bestimmte Rechte eine angemessene Frist zur Abhilfe (§ 536c Abs. 2 Nr. 3 BGB). Angemessen ist, was nach Art und Dringlichkeit des Mangels realistisch ist: Bei einem Heizungsausfall im Winter wenige Tage, bei kleineren Mängeln eher zwei Wochen. Nennen Sie im Schreiben ein konkretes Datum.

Kann ich den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten verlangen?

Nach § 536a Abs. 2 BGB darf der Mieter den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig ist. Voraussetzung für den Verzug ist in der Regel eine vorherige Mängelanzeige mit Fristsetzung.

Muster, keine Rechtsberatung. Diese sorgfältig erstellten Vorlagen decken den Normalfall ab (Stand: August 2026). Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung gerechtfertigt ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab – bei größeren Beträgen oder Streit mit dem Vermieter hilft ein Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung.

Quellen: § 535 BGB – Hauptpflichten des Mietvertrags (dejure.org) · § 536 BGB – Mietminderung (dejure.org) · § 536a BGB – Schadens- und Aufwendungsersatz (dejure.org) · § 536c BGB – Mängelanzeige (dejure.org) · § 543 BGB – Außerordentliche fristlose Kündigung (dejure.org). Stand: August 2026.

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