Vollmacht-Muster: einfache Vollmacht zum Ausfüllen

Ob Paketabholung, Behördengang oder Fahrzeug-Ummeldung: Mit einer einfachen Vollmacht erledigt eine Person Ihres Vertrauens die Sache für Sie. Unten finden Sie ein kostenloses Muster zum Ausfüllen – einfach den Text kopieren, die [Ausfüllfelder] ersetzen, ausdrucken und unterschreiben. Ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung.

Rechtslage: Was für eine Vollmacht gilt (§ 167 BGB)

Eine Vollmacht wird nach § 167 Abs. 1 BGB durch Erklärung erteilt – entweder gegenüber der Person, die Sie bevollmächtigen, oder gegenüber dem Dritten, dem gegenüber die Vertretung stattfinden soll. Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Erteilung grundsätzlich formfrei: Sie bedarf nicht der Form, die für das eigentliche Rechtsgeschäft vorgeschrieben ist. Schriftform ist also meist keine Pflicht – aber dringend zu empfehlen, denn ohne unterschriebene Urkunde kann die bevollmächtigte Person ihre Vertretungsmacht kaum nachweisen. Bei einseitigen Rechtsgeschäften (etwa einer Kündigung durch einen Bevollmächtigten) darf die Gegenseite die Erklärung nach § 174 BGB sogar unverzüglich zurückweisen, wenn keine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird.

Widerruf: Nach § 168 BGB ist eine Vollmacht grundsätzlich jederzeit widerruflich; der Widerruf ist formfrei und wird – wie die Erteilung – gegenüber der bevollmächtigten Person oder dem Dritten erklärt. Haben Sie eine Vollmachtsurkunde ausgehändigt, sollten Sie diese zurückverlangen: Nach § 172 Abs. 2 BGB bleibt die Vertretungsmacht bestehen, bis die Urkunde zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird.

Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht: Dieses Muster ist für alltägliche, konkrete Angelegenheiten gedacht. Eine Vorsorgevollmacht – also die Vertretung für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können – ist ein weitreichendes Dokument mit eigenen Anforderungen. Dafür sollten Sie sich fachlich beraten lassen, etwa notariell; eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist möglich.

Quellen: § 167 BGB, § 168 BGB, § 172 BGB, § 174 BGB (gesetze-im-internet.de); Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht. Stand: August 2026.

Was in die Vollmacht gehört

AngabeWarum
Name, Geburtsdatum und Anschrift des VollmachtgebersEindeutige Zuordnung, wer bevollmächtigt
Name, Geburtsdatum und Anschrift der bevollmächtigten PersonAbgleich mit dem Ausweis bei Vorlage
Genaue Beschreibung der AngelegenheitBegrenzt die Vollmacht auf das, was Sie wirklich wollen
Geltungsdauer (einmalig, befristet oder bis auf Widerruf)Verhindert eine unbeabsichtigt „ewige“ Vollmacht
Ort, Datum und eigenhändige UnterschriftNachweis, dass die Erklärung von Ihnen stammt

Das Muster: einfache Vollmacht

Ersetzen Sie alle [Ausfüllfelder] und streichen Sie nicht Zutreffendes. Die bevollmächtigte Person sollte bei der Vorlage das Original und ein Ausweisdokument dabeihaben.

Vollmacht

Ich, [Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Straße Hausnummer, PLZ Ort],

bevollmächtige hiermit

[Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft [Straße Hausnummer, PLZ Ort],

mich in folgender Angelegenheit zu vertreten:

[Genaue Beschreibung, z. B. „Abholung der Sendung mit der Sendungsnummer …“ / „Vertretung beim Bürgeramt [Ort] zur …“ / „Ummeldung des Fahrzeugs mit dem Kennzeichen …“]

Die Vollmacht gilt [einmalig für den oben genannten Zweck / befristet bis zum [Datum] / bis auf Widerruf].

Die bevollmächtigte Person ist nicht berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Die Vollmacht erlischt mit ihrem Widerruf.

[Ort], den [Datum]

_______________________________
Unterschrift Vollmachtgeber/in ([Vor- und Nachname])

Häufige Fragen (FAQ)

Muss eine Vollmacht schriftlich erteilt werden?

Nein. Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Erteilung grundsätzlich formfrei. Zu Nachweiszwecken sollten Sie die Vollmacht trotzdem immer schriftlich erteilen und unterschreiben. Beachten Sie: Manche Stellen, etwa Banken, akzeptieren in der Praxis nur eigene Formulare oder notarielle Vollmachten – fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Wie widerrufe ich eine Vollmacht?

Formfrei nach § 168 BGB – erklären Sie den Widerruf gegenüber der bevollmächtigten Person oder gegenüber der Stelle, bei der die Vertretung stattfinden sollte. Fordern Sie außerdem die ausgehändigte Urkunde zurück, denn nach § 172 Abs. 2 BGB bleibt die Vertretungsmacht bestehen, bis die Urkunde zurückgegeben oder für kraftlos erklärt wird. Für den eigenen Nachweis empfiehlt sich der Widerruf in Textform, etwa per E-Mail oder Brief.

Braucht die bevollmächtigte Person das Original der Vollmacht?

Am sichersten ja. Bei einseitigen Rechtsgeschäften wie einer Kündigung kann die Gegenseite die Erklärung nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen, wenn keine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Übrigens: Einen online geschlossenen Vertrag können Verbraucher oft schneller selbst über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB auf der Website des Anbieters kündigen – dann brauchen Sie weder Schreiben noch Vollmacht.

Was ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?

Die einfache Vollmacht deckt eine konkrete Angelegenheit ab, solange Sie selbst handlungsfähig sind. Die Vorsorgevollmacht soll greifen, wenn Sie krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr selbst entscheiden können – dafür ist dieses Muster nicht geeignet. Lassen Sie sich hierzu fachlich, etwa notariell, beraten.

Muster, keine Rechtsberatung. Diese Vorlage deckt den Normalfall einer einfachen Vollmacht ab (Stand: August 2026). Für weitreichende Vollmachten – insbesondere Vorsorge-, Konto- oder Immobilienangelegenheiten – lassen Sie sich bitte anwaltlich oder notariell beraten.

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