Strom- & Gasvertrag kündigen: Vorlage + Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Ihr Energieanbieter erhöht die Preise oder Sie haben schlicht einen günstigeren Tarif gefunden? Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage zum Kopieren – für die ordentliche Kündigung und für die Sonderkündigung bei Preiserhöhung. Vorab erklären wir mit Quellen, welche Fristen gelten und wann Sie die Kündigung besser dem neuen Anbieter überlassen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG)
Erhöht Ihr Strom- oder Gasanbieter einseitig die Preise, sind Sie nicht an Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden. § 41 Abs. 5 EnWG bestimmt: Übt der Energielieferant ein Recht zur Änderung der Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen aus, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Über Preisänderungen muss der Anbieter Haushaltskunden zudem spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung unterrichten – transparent und verständlich.
Wichtig ist das Timing: Ihre Kündigung muss dem Anbieter zugehen, bevor die Erhöhung wirksam wird. Steigen die Preise etwa zum 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Die Verbraucherzentrale rät, die Sonderkündigung selbst zu erklären und nicht den neuen Anbieter damit zu beauftragen – so verstreicht die kurze Frist nicht ungenutzt.
Fristen im Überblick
| Situation | Regel |
|---|---|
| Sonderkündigung bei Preiserhöhung | Ohne Frist, wirksam zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) – Kündigung muss vorher zugehen |
| Grundversorgung (Strom und Gas) | Jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar, Textform genügt (§ 20 StromGVV / § 20 GasGVV); keine Kündigungsentgelte erlaubt |
| Preiserhöhung in der Grundversorgung | Öffentliche Bekanntgabe mindestens 6 Wochen vorher plus briefliche Mitteilung; Sonderkündigung ohne Frist möglich (§ 5 StromGVV/GasGVV) |
| Sondervertrag mit Laufzeit | Ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit – Frist steht im Vertrag |
| Anbieterwechsel | Darf höchstens 3 Wochen dauern; seit 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel binnen 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein (§ 20a EnWG) |
Selbst kündigen oder wechseln lassen?
- Normaler Wechsel zum Vertragsende: Überlassen Sie die Kündigung am besten dem neuen Anbieter. Er übernimmt im Wechselprozess die Abmeldung beim alten Versorger – so entsteht keine Versorgungslücke, und Zahlendreher bei Fristen gehen nicht zu Ihren Lasten.
- Sonderkündigung wegen Preiserhöhung: Hier gilt das Gegenteil – kündigen Sie selbst und suchen Sie parallel den neuen Tarif. Die Frist ist knapp, und der neue Anbieter kann Ihre Sonderkündigung oft nicht rechtzeitig platzieren.
- Grundversorgung: Wegen der kurzen 2-Wochen-Frist sind Sie hier ohnehin flexibel; keine Sorge vor dem Wechsel – fällt ein Anbieter aus, landen Sie automatisch wieder in der Grundversorgung.
Vorlage 1: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung
[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Kunden-/Vertragsnummer: [Nummer]
Zählernummer: [Zählernummer]
[Name des Energieanbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Sonderkündigung wegen Preisänderung, Vertragsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom [Datum der Preisänderungsmitteilung] haben Sie eine Änderung der Preise zum [Datum des Wirksamwerdens] angekündigt. Hiermit kündige ich meinen [Strom-/Gas-]Liefervertrag gemäß § 41 Abs. 5 EnWG ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Vertragsende in Textform und stellen Sie die Belieferung sowie die Abbuchungen zum Beendigungszeitpunkt ein. Den Zählerstand teile ich Ihnen zum Vertragsende mit.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname Nachname]
Vorlage 2: Ordentliche Kündigung (auch Grundversorgung)
[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Kunden-/Vertragsnummer: [Nummer]
Zählernummer: [Zählernummer]
[Name des Energieanbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Ort], [Datum]
Kündigung meines [Strom-/Gas-]Liefervertrags, Vertragsnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen [Strom-/Gas-]Liefervertrag für die Lieferstelle [Straße, Hausnummer, PLZ Ort] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nach meiner Berechnung zum [Datum].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Vertragsende in Textform. Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags widerspreche ich. Den Zählerstand teile ich Ihnen zum Vertragsende mit; die Schlussrechnung erwarte ich an meine oben genannte Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname Nachname]
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich bei einer Preiserhöhung kündigen?
Ihre Sonderkündigung muss spätestens zu dem Zeitpunkt beim Anbieter eingehen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird. Steigen die Preise zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Warten Sie trotzdem nicht bis zum letzten Tag – Sie tragen das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.
Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?
Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 20 StromGVV bzw. § 20 GasGVV). Die Kündigung bedarf der Textform – eine E-Mail genügt. Der Grundversorger muss die Kündigung unverzüglich bestätigen und darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen.
Soll ich selbst kündigen oder den neuen Anbieter kündigen lassen?
Beim normalen Wechsel zum Vertragsende ist es meist am einfachsten, die Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen – er übernimmt den gesamten Wechselprozess. Anders bei der Sonderkündigung wegen Preiserhöhung: Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale, selbst zu kündigen, weil die kurze Frist sonst verstreichen kann.
Kann ich meinen Energievertrag auch online per Kündigungsbutton kündigen?
Ja. Ermöglicht der Anbieter den Vertragsschluss über seine Webseite, muss er dort auch einen Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Ein Klick plus Bestätigungsseite ersetzt das Kündigungsschreiben; Sie erhalten eine Bestätigung in Textform. Auch die Sonderkündigung lässt sich darüber erklären.
Übrigens: Weitere kostenlose Kündigungsvorlagen finden Sie auf unserer Übersichtsseite – etwa für den Handyvertrag oder den DSL-Anschluss.
Quellen: § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (gesetze-im-internet.de) · § 20 StromGVV – Kündigung (gesetze-im-internet.de) · § 20 GasGVV – Kündigung (gesetze-im-internet.de) · § 5 StromGVV – Preisänderungen in der Grundversorgung (gesetze-im-internet.de) · § 20a EnWG – Lieferantenwechsel (gesetze-im-internet.de) · § 312k BGB – Kündigungsbutton (gesetze-im-internet.de) · Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Stand: August 2026.
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