Strom- & Gasvertrag kündigen: Vorlage + Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Ihr Energieanbieter erhöht die Preise oder Sie haben schlicht einen günstigeren Tarif gefunden? Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage zum Kopieren – für die ordentliche Kündigung und für die Sonderkündigung bei Preiserhöhung. Vorab erklären wir mit Quellen, welche Fristen gelten und wann Sie die Kündigung besser dem neuen Anbieter überlassen.

Schneller als jedes Schreiben: Ermöglicht Ihr Anbieter den Vertragsschluss über seine Webseite, muss er dort auch einen Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen“) bereitstellen (§ 312k BGB). Ein Klick plus Bestätigungsseite ersetzt das Kündigungsschreiben – das funktioniert auch für die Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG)

Erhöht Ihr Strom- oder Gasanbieter einseitig die Preise, sind Sie nicht an Laufzeit und Kündigungsfrist gebunden. § 41 Abs. 5 EnWG bestimmt: Übt der Energielieferant ein Recht zur Änderung der Preise oder sonstigen Vertragsbedingungen aus, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Über Preisänderungen muss der Anbieter Haushaltskunden zudem spätestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung unterrichten – transparent und verständlich.

Wichtig ist das Timing: Ihre Kündigung muss dem Anbieter zugehen, bevor die Erhöhung wirksam wird. Steigen die Preise etwa zum 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen. Die Verbraucherzentrale rät, die Sonderkündigung selbst zu erklären und nicht den neuen Anbieter damit zu beauftragen – so verstreicht die kurze Frist nicht ungenutzt.

Fristen im Überblick

SituationRegel
Sonderkündigung bei PreiserhöhungOhne Frist, wirksam zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (§ 41 Abs. 5 EnWG) – Kündigung muss vorher zugehen
Grundversorgung (Strom und Gas)Jederzeit mit 2 Wochen Frist kündbar, Textform genügt (§ 20 StromGVV / § 20 GasGVV); keine Kündigungsentgelte erlaubt
Preiserhöhung in der GrundversorgungÖffentliche Bekanntgabe mindestens 6 Wochen vorher plus briefliche Mitteilung; Sonderkündigung ohne Frist möglich (§ 5 StromGVV/GasGVV)
Sondervertrag mit LaufzeitOrdentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit – Frist steht im Vertrag
AnbieterwechselDarf höchstens 3 Wochen dauern; seit 1. Januar 2026 muss der technische Wechsel binnen 24 Stunden an jedem Werktag möglich sein (§ 20a EnWG)

Selbst kündigen oder wechseln lassen?

Vorlage 1: Sonderkündigung wegen Preiserhöhung

[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Kunden-/Vertragsnummer: [Nummer]
Zählernummer: [Zählernummer]

[Name des Energieanbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Sonderkündigung wegen Preisänderung, Vertragsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom [Datum der Preisänderungsmitteilung] haben Sie eine Änderung der Preise zum [Datum des Wirksamwerdens] angekündigt. Hiermit kündige ich meinen [Strom-/Gas-]Liefervertrag gemäß § 41 Abs. 5 EnWG ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung und das Vertragsende in Textform und stellen Sie die Belieferung sowie die Abbuchungen zum Beendigungszeitpunkt ein. Den Zählerstand teile ich Ihnen zum Vertragsende mit.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname Nachname]

Vorlage 2: Ordentliche Kündigung (auch Grundversorgung)

[Ihr Vorname Nachname]
[Ihre Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
Kunden-/Vertragsnummer: [Nummer]
Zählernummer: [Zählernummer]

[Name des Energieanbieters]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung meines [Strom-/Gas-]Liefervertrags, Vertragsnummer [Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen [Strom-/Gas-]Liefervertrag für die Lieferstelle [Straße, Hausnummer, PLZ Ort] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt, nach meiner Berechnung zum [Datum].

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Vertragsende in Textform. Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrags widerspreche ich. Den Zählerstand teile ich Ihnen zum Vertragsende mit; die Schlussrechnung erwarte ich an meine oben genannte Anschrift.

Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Vorname Nachname]

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich bei einer Preiserhöhung kündigen?

Ihre Sonderkündigung muss spätestens zu dem Zeitpunkt beim Anbieter eingehen, an dem die Preiserhöhung wirksam wird. Steigen die Preise zum Beispiel am 1. Januar, können Sie bis zum 31. Dezember kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Warten Sie trotzdem nicht bis zum letzten Tag – Sie tragen das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

Welche Kündigungsfrist gilt in der Grundversorgung?

Der Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 20 StromGVV bzw. § 20 GasGVV). Die Kündigung bedarf der Textform – eine E-Mail genügt. Der Grundversorger muss die Kündigung unverzüglich bestätigen und darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen.

Soll ich selbst kündigen oder den neuen Anbieter kündigen lassen?

Beim normalen Wechsel zum Vertragsende ist es meist am einfachsten, die Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen – er übernimmt den gesamten Wechselprozess. Anders bei der Sonderkündigung wegen Preiserhöhung: Hier empfiehlt die Verbraucherzentrale, selbst zu kündigen, weil die kurze Frist sonst verstreichen kann.

Kann ich meinen Energievertrag auch online per Kündigungsbutton kündigen?

Ja. Ermöglicht der Anbieter den Vertragsschluss über seine Webseite, muss er dort auch einen Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB). Ein Klick plus Bestätigungsseite ersetzt das Kündigungsschreiben; Sie erhalten eine Bestätigung in Textform. Auch die Sonderkündigung lässt sich darüber erklären.

Übrigens: Weitere kostenlose Kündigungsvorlagen finden Sie auf unserer Übersichtsseite – etwa für den Handyvertrag oder den DSL-Anschluss.

Muster, keine Rechtsberatung. Diese Vorlagen decken den Normalfall ab (Stand: August 2026). Ob im Einzelfall ein Sonderkündigungsrecht besteht – etwa bei staatlich veranlassten Preisbestandteilen –, hängt von Ihrem Vertrag und der konkreten Preisänderungsmitteilung ab. Im Zweifel hilft eine Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung.

Quellen: § 41 EnWG – Energielieferverträge mit Letztverbrauchern (gesetze-im-internet.de) · § 20 StromGVV – Kündigung (gesetze-im-internet.de) · § 20 GasGVV – Kündigung (gesetze-im-internet.de) · § 5 StromGVV – Preisänderungen in der Grundversorgung (gesetze-im-internet.de) · § 20a EnWG – Lieferantenwechsel (gesetze-im-internet.de) · § 312k BGB – Kündigungsbutton (gesetze-im-internet.de) · Verbraucherzentrale: Preiserhöhungen bei Strom und Gas. Stand: August 2026.

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