Handyvertrag kündigen: kostenlose Vorlage, Fristen & Sonderkündigung

Sie möchten Ihren Handyvertrag loswerden? Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage zum Kopieren – und vorab die wichtigsten Regeln zu Fristen, Sonderkündigung bei Preiserhöhung und Rufnummernmitnahme. Ohne Anmeldung, ohne Kosten.

Schneller als jedes Schreiben: Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Website einen Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen“) anbieten (§ 312k BGB). Prüfen Sie zuerst diesen Weg – die Kündigung ist damit in wenigen Minuten erledigt. Fehlt der Button, dürfen Sie sogar jederzeit ohne Frist kündigen. Das Musterschreiben unten brauchen Sie vor allem für ältere, im Laden oder telefonisch geschlossene Verträge – oder wenn Sie eine Sonderkündigung sauber begründen wollen.

Rechtslage: Diese Fristen gelten für Ihren Handyvertrag

Seit der TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 sind Mobilfunkkunden deutlich besser geschützt. Die wichtigsten Regeln im Überblick:

SituationIhre RechteRechtsgrundlage
ErstlaufzeitHöchstens 24 Monate; der Anbieter muss auch einen 12-Monats-Tarif anbieten§ 56 TKG
Automatische VerlängerungDer Vertrag läuft danach auf unbestimmte Zeit weiter – Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB
Preiserhöhung / einseitige VertragsänderungSonderkündigung ohne Frist und ohne Kosten, innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung des Anbieters§ 57 Abs. 1 TKG
RufnummernmitnahmeKostenlos; beantragbar bis zu einem Monat nach Vertragsende§ 59 TKG
Online geschlossener VertragKündigung über den Kündigungsbutton der Anbieter-Website; fehlt er, ist die Kündigung jederzeit ohne Frist möglich§ 312k BGB

Quellen: § 56 TKG, § 57 TKG, § 59 TKG, § 309 Nr. 9 BGB, § 312k BGB (gesetze-im-internet.de); Bundesnetzagentur: Neue Kundenrechte; Verbraucherzentrale: Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge. Stand: August 2026.

Kostenlose Vorlage: Kündigung Handyvertrag

Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre Daten. Senden Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang später belegen können – etwa per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einwurf-Einschreiben.

[Ihr Vor- und Nachname] [Ihre Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Name des Mobilfunkanbieters] [Straße und Hausnummer des Anbieters] [PLZ und Ort des Anbieters] [Ort], [Datum] Kündigung meines Mobilfunkvertrags – Kundennummer [Kundennummer], Rufnummer [Ihre Handynummer] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den oben genannten Mobilfunkvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sofern sich der Vertrag bereits automatisch verlängert hat, kündige ich mit der gesetzlichen Frist von einem Monat (§ 56 TKG). Einer stillschweigenden Verlängerung oder Fortsetzung des Vertrags widerspreche ich ausdrücklich. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das genaue Vertragsende schriftlich. Ich beabsichtige, meine Rufnummer [Ihre Handynummer] zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Bitte geben Sie die Rufnummer zur Portierung frei. Von Rückwerbeanrufen und sonstigen Werbekontakten bitte ich abzusehen. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Vor- und Nachname]

Variante Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Hat Ihr Anbieter eine Preiserhöhung oder andere einseitige Vertragsänderung angekündigt, ersetzen Sie den ersten Absatz des Musters durch diesen Satz:

hiermit kündige ich den oben genannten Mobilfunkvertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten gemäß § 57 Abs. 1 TKG. Grund ist Ihre Mitteilung vom [Datum der Mitteilung] über eine einseitige Vertragsänderung ([z. B. Preiserhöhung um X Euro monatlich]).

Wichtig: Diese Sonderkündigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung des Anbieters erklärt werden. Sie gilt in der Regel nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihren Gunsten ausfällt, rein administrativer Natur ist oder gesetzlich vorgeschrieben wurde.

Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Handyvertrag?

Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Danach verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter – und Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB). Den genauen Ablauf Ihrer Mindestlaufzeit finden Sie im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Kundenportal Ihres Anbieters.

Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?

In der Regel ja. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, dürfen Sie nach § 57 Abs. 1 TKG ohne Frist und ohne Kosten kündigen – auch mitten in der Mindestlaufzeit. Die Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Monaten erklären, nachdem der Anbieter Sie über die Änderung informiert hat.

Kann ich meine Handynummer behalten?

Ja. Nach § 59 TKG haben Sie ein Recht auf Rufnummernmitnahme, und Ihnen dürfen dafür keine direkten Entgelte berechnet werden. Die Mitnahme können Sie bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Praktischer Tipp: Beauftragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter – der kümmert sich dann um die Abwicklung mit Ihrem alten Anbieter.

Was ist der Kündigungsbutton – und was, wenn er fehlt?

Websites, über die Verbraucher kostenpflichtige Dauerschuldverhältnisse abschließen können, müssen eine gut sichtbare Schaltfläche wie „Verträge hier kündigen“ bereitstellen (§ 312k BGB). Über den Button und die anschließende Bestätigungsseite kündigen Sie ohne Brief und ohne Login-Hürden. Fehlt die Schaltfläche oder ist sie nicht unmittelbar erreichbar, dürfen Sie den online geschlossenen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Muster, keine Rechtsberatung. Diese Vorlage und die Hinweise decken den Normalfall eines privaten Mobilfunkvertrags ab (Stand: August 2026). Im Einzelfall – etwa bei Bündelverträgen, Geschäftskundentarifen oder Streit über die Wirksamkeit einer Kündigung – hilft eine Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung weiter.

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