Handyvertrag kündigen: kostenlose Vorlage, Fristen & Sonderkündigung
Sie möchten Ihren Handyvertrag loswerden? Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsvorlage zum Kopieren – und vorab die wichtigsten Regeln zu Fristen, Sonderkündigung bei Preiserhöhung und Rufnummernmitnahme. Ohne Anmeldung, ohne Kosten.
Rechtslage: Diese Fristen gelten für Ihren Handyvertrag
Seit der TKG-Novelle vom 1. Dezember 2021 sind Mobilfunkkunden deutlich besser geschützt. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
| Situation | Ihre Rechte | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erstlaufzeit | Höchstens 24 Monate; der Anbieter muss auch einen 12-Monats-Tarif anbieten | § 56 TKG |
| Automatische Verlängerung | Der Vertrag läuft danach auf unbestimmte Zeit weiter – Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen | § 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB |
| Preiserhöhung / einseitige Vertragsänderung | Sonderkündigung ohne Frist und ohne Kosten, innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung des Anbieters | § 57 Abs. 1 TKG |
| Rufnummernmitnahme | Kostenlos; beantragbar bis zu einem Monat nach Vertragsende | § 59 TKG |
| Online geschlossener Vertrag | Kündigung über den Kündigungsbutton der Anbieter-Website; fehlt er, ist die Kündigung jederzeit ohne Frist möglich | § 312k BGB |
Quellen: § 56 TKG, § 57 TKG, § 59 TKG, § 309 Nr. 9 BGB, § 312k BGB (gesetze-im-internet.de); Bundesnetzagentur: Neue Kundenrechte; Verbraucherzentrale: Wichtige Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge. Stand: August 2026.
Kostenlose Vorlage: Kündigung Handyvertrag
Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre Daten. Senden Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang später belegen können – etwa per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einwurf-Einschreiben.
Variante Sonderkündigung bei Preiserhöhung
Hat Ihr Anbieter eine Preiserhöhung oder andere einseitige Vertragsänderung angekündigt, ersetzen Sie den ersten Absatz des Musters durch diesen Satz:
Wichtig: Diese Sonderkündigung muss innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung des Anbieters erklärt werden. Sie gilt in der Regel nicht, wenn die Änderung ausschließlich zu Ihren Gunsten ausfällt, rein administrativer Natur ist oder gesetzlich vorgeschrieben wurde.
Häufige Fragen zur Kündigung des Handyvertrags
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Handyvertrag?
Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen. Danach verlängert sich der Vertrag nicht mehr um ein weiteres Jahr, sondern läuft auf unbestimmte Zeit weiter – und Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB). Den genauen Ablauf Ihrer Mindestlaufzeit finden Sie im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder im Kundenportal Ihres Anbieters.
Kann ich bei einer Preiserhöhung sofort kündigen?
In der Regel ja. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, dürfen Sie nach § 57 Abs. 1 TKG ohne Frist und ohne Kosten kündigen – auch mitten in der Mindestlaufzeit. Die Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Monaten erklären, nachdem der Anbieter Sie über die Änderung informiert hat.
Kann ich meine Handynummer behalten?
Ja. Nach § 59 TKG haben Sie ein Recht auf Rufnummernmitnahme, und Ihnen dürfen dafür keine direkten Entgelte berechnet werden. Die Mitnahme können Sie bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen. Praktischer Tipp: Beauftragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter – der kümmert sich dann um die Abwicklung mit Ihrem alten Anbieter.
Was ist der Kündigungsbutton – und was, wenn er fehlt?
Websites, über die Verbraucher kostenpflichtige Dauerschuldverhältnisse abschließen können, müssen eine gut sichtbare Schaltfläche wie „Verträge hier kündigen“ bereitstellen (§ 312k BGB). Über den Button und die anschließende Bestätigungsseite kündigen Sie ohne Brief und ohne Login-Hürden. Fehlt die Schaltfläche oder ist sie nicht unmittelbar erreichbar, dürfen Sie den online geschlossenen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
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