Kündigungsschreiben erstellen: kostenloser Kündigungs-Generator

Anbieter wählen, Daten eintragen, fertig: Rechts entsteht Ihr Kündigungsschreiben – als PDF zum Ausdrucken oder als Text für die E-Mail. Für bekannte Anbieter ist die Anschrift schon eingetragen. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert.

1. Was möchten Sie kündigen?

Vorausgefüllte Anschriften stammen aus unserer Recherche (Stand August 2026) – bitte vor dem Versand kurz im Impressum oder Kundenkonto prüfen.

2. Ihre Daten
3. Art der Kündigung

Das Schreiben enthält zusätzlich „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ – falls Ihr Datum zu früh ist. Frist unsicher? Zum Kündigungsfrist-Rechner

Kein Sonderrecht besteht, wenn die Änderung Sie ausschließlich begünstigt, rein administrativ ist oder unmittelbar durch Gesetz vorgeschrieben wird. Bei Energie-Grundversorgung gilt § 5 Abs. 3 StromGVV/GasGVV.

Eine Sonderkündigung ist nur wirksam, wenn der Grund tatsächlich vorliegt. Das Schreiben kündigt deshalb hilfsweise auch ordentlich.

4. Zusätze

Tipp: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen und Kopf- und Fußzeilen ausschalten.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Muster, keine Rechtsberatung. Der Generator erstellt ein Kündigungsschreiben für den Normalfall (Stand: September 2026). Ob eine Sonderkündigung im Einzelfall greift und wann Ihr Vertrag genau endet, hängt von Ihrem Vertrag ab. Im Zweifel helfen Verbraucherzentralen weiter.

So kommt Ihre Kündigung sicher an

  1. Erst den schnellsten Weg prüfen. Kann man den Vertrag auf der Website des Anbieters abschließen, muss dort ein Kündigungsbutton „Verträge hier kündigen“ stehen (§ 312k BGB). Dort kündigen Sie ohne Schreiben und erhalten unverzüglich eine Bestätigung. Für Versicherungen gilt die Button-Pflicht nicht.
  2. Form wählen. Die meisten Verbraucherverträge dürfen per AGB höchstens Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB) – eine E-Mail genügt dann. Mehr dazu: Textform oder Schriftform? Ausnahmen sind unter anderem Wohnraummiet- und Arbeitsverträge: Dort gilt die Schriftform, eine E-Mail genügt nicht.
  3. Zugang nachweisen. Wirksam wird die Kündigung, wenn sie dem Anbieter zugeht (§ 130 BGB). Heben Sie Sendebestätigung oder Einschreibebeleg auf – siehe Einschreiben und Zugang.
  4. Bestätigung abwarten. Kommt keine Antwort, hilft unser Ratgeber Keine Kündigungsbestätigung?

Welche Kündigungsart ist die richtige?

SituationKündigungsartGrundlage
Vertrag soll einfach endenOrdentlich zum nächstmöglichen TerminVertrag; Grenzen für AGB in § 309 Nr. 9 BGB
Preiserhöhung bei Handy, Internet, FestnetzSonderkündigung ohne Frist, innerhalb von 3 Monaten nach Zugang der Mitteilung, frühestens zum Wirksamwerden der Änderung§ 57 Abs. 1 TKG
Umzug, Internet am neuen Ort nicht verfügbarKündigung mit 1 Monat Frist§ 60 Abs. 2 TKG
Preiserhöhung bei Strom oder GasSonderkündigung ohne Frist zum Wirksamwerden der Erhöhung§ 41 Abs. 5 EnWG
Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung ohne MehrleistungKündigung innerhalb 1 Monat nach Zugang der Mitteilung, frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung§ 40 Abs. 1 VVG
Fortsetzung unzumutbar (z. B. dauerhafte Krankheit beim Fitnessstudio)Außerordentlich aus wichtigem Grund, innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des Grundes§ 314 BGB

Quellen: § 309 BGB · § 312k BGB · § 314 BGB · § 57 TKG · § 60 TKG · § 41 EnWG · § 40 VVG (gesetze-im-internet.de). Stand: September 2026.

Häufige Fragen

Ist ein Kündigungsschreiben per E-Mail gültig?

Meist ja. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen von Verbrauchern für Kündigungen keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB); eine E-Mail erfüllt die Textform. Anders ist es zum Beispiel bei Wohnraummietverträgen und Arbeitsverträgen: Dort ist die Schriftform vorgeschrieben (§ 568 und § 623 BGB) – eine E-Mail genügt nicht.

Was bedeutet „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“?

Der Zusatz sorgt dafür, dass die Kündigung nicht ins Leere läuft, wenn das von Ihnen genannte Datum zu früh ist oder eine Sonderkündigung nicht greift. Der Vertrag endet dann eben zum nächsten zulässigen Termin.

Muss der Anbieter die Kündigung bestätigen?

Die Kündigung wird mit dem Zugang beim Anbieter wirksam – eine Bestätigung ist dafür nicht nötig. Wer über den Kündigungsbutton nach § 312k BGB kündigt, muss die Bestätigung aber unverzüglich elektronisch erhalten. Bei einem Schreiben lohnt es sich, eine Bestätigung ausdrücklich anzufordern und den Zugangsnachweis aufzubewahren.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Der Generator läuft vollständig in Ihrem Browser. Was Sie eintippen, wird nicht an einen Server übertragen und nach dem Schließen des Fensters verworfen.

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