Quittung erstellen – kostenlose Vorlage & Generator

Füllen Sie links die Felder aus – rechts entsteht Ihre Quittung. Der Betrag wird automatisch in Worten ausgeschrieben, auf Wunsch mit Umsatzsteuer-Ausweis. Mit einem Schalter drucken Sie Original und Kopie auf einem Blatt. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert; sie existieren nur in diesem Browserfenster.

Quittungsdaten
Beteiligte
Umsatzsteuer
Ort und Unterschrift

Tipp: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen und Kopf-/Fußzeilen deaktivieren.

Muster, keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Generator deckt den Normalfall einer einfachen Quittung ab (Stand: August 2026). Ob Ihre Quittung zugleich als Rechnung zum Vorsteuerabzug taugt, hängt von den Pflichtangaben und Ihrem Einzelfall ab – im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung klären.

Was gehört in eine Quittung?

Das BGB schreibt keinen festen Inhalt vor – § 368 BGB spricht nur von einem „schriftlichen Empfangsbekenntnis“. Damit die Quittung als Beleg taugt, sollte sie beantworten: Wer hat wann wie viel wofür an wen gezahlt – und der Empfänger bestätigt das mit seiner Unterschrift. Bewährt hat sich zusätzlich der Betrag in Worten, damit Zahlendreher auffallen.

AngabeIm Generator
Fortlaufende QuittungsnummerFeld „Quittungsnummer“
Datum der ZahlungFeld „Datum“
Betrag in Ziffern und WortenFeld „Betrag“ – Worte werden automatisch erzeugt
Zahlungsart (bar, Überweisung, Karte)Auswahl „Zahlungsart“
Zahler und EmpfängerFelder „Von“ / „An“
Verwendungszweck bzw. Art und Umfang der LeistungFeld „Verwendungszweck“
Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf SteuerbefreiungAuswahl „Steuerausweis“ – Netto, USt und Brutto werden berechnet
Ort, Datum, Unterschrift des EmpfängersFelder „Ort“ / „Unterzeichner“

Rechtslage: Anspruch auf Quittung, Kleinbetragsrechnung, Kleinunternehmer

§ 368 BGB: Wer zahlt, darf eine Quittung verlangen

Nach § 368 Abs. 1 BGB hat der Gläubiger „gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen“. Der Zahler muss die Quittung also aktiv verlangen, der Geldempfänger darf sie dann nicht verweigern. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse an einer anderen Form, kann er nach Abs. 2 die Quittung in dieser Form verlangen.

§ 33 UStDV: Quittung bis 250 Euro als Kleinbetragsrechnung

Umsatzsteuerlich ist eine Quittung dann eine Rechnung, wenn sie die Pflichtangaben erfüllt – § 14 Abs. 1 UStG stellt klar, dass Rechnung „jedes Dokument“ ist, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, „gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird“. Für Gesamtbeträge bis 250 Euro reichen nach § 33 UStDV diese Mindestangaben:

Pflichtangabe nach § 33 UStDVHinweis
Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden UnternehmersFeld „An (Empfänger)“ – mit Anschrift ausfüllen
AusstellungsdatumFeld „Datum“
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der LeistungFeld „Verwendungszweck“ konkret formulieren
Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der anzuwendende Steuersatz – oder bei Steuerbefreiung ein Hinweis daraufBruttobetrag plus Steuersatz; der Generator weist zusätzlich Netto und USt aus

Name und Anschrift des Zahlers, Steuernummer und fortlaufende Nummer sind bei der Kleinbetragsrechnung nicht vorgeschrieben – im Gegensatz zur vollständigen Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, die u. a. Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer und Leistungszeitpunkt verlangt. Liegt der Betrag über 250 Euro, nutzen Sie besser unseren Rechnungs-Generator und stellen die Quittung nur als Zahlungsbestätigung aus.

§ 19 UStG und § 34a UStDV: Kleinunternehmer

Umsätze von Kleinunternehmern sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Seit 1. Januar 2025 regelt § 34a UStDV die Rechnung des Kleinunternehmers: Sie muss u. a. den Hinweis enthalten, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gilt. Der Generator setzt diesen Satz im Modus „Kleinunternehmer“ automatisch ein und weist keine Umsatzsteuer aus.

Quittung oder Rechnung – was ist der Unterschied?

RechnungQuittung
ZweckFordert eine Zahlung an, rechnet über eine Leistung abBestätigt, dass eine Zahlung empfangen wurde
ZeitpunktVor der ZahlungBei oder nach der Zahlung
Rechtsgrundlage§ 14 UStG (Pflichtangaben)§ 368 BGB (Anspruch auf Erteilung)
UnterschriftNicht erforderlichÜblich – sie ist das eigentliche Empfangsbekenntnis
Beleg für die SteuerJa, bei vollständigen PflichtangabenJa, wenn die Angaben nach § 33 UStDV (bis 250 Euro) bzw. § 14 Abs. 4 UStG enthalten sind

Praktisch heißt das: Wer eine Rechnung gestellt hat und das Geld bar erhält, schreibt zusätzlich eine Quittung. Bleibt die Zahlung aus, hilft unsere Mahnungs-Vorlage. Weitere Muster finden Sie in der Vorlagen-Übersicht.

Häufige Fragen

Habe ich einen Anspruch auf eine Quittung?

Ja. Nach § 368 Abs. 1 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Wer also bezahlt, kann vom Empfänger des Geldes eine Quittung verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?

Eine Rechnung fordert eine Zahlung an und rechnet über eine Lieferung oder Leistung ab (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine Quittung bestätigt, dass eine Zahlung tatsächlich empfangen wurde (§ 368 BGB). Eine Quittung kann zugleich als Rechnung gelten, wenn sie die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthält – bei Beträgen bis 250 Euro reichen dafür die Angaben der Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV.

Welche Angaben braucht eine Quittung bis 250 Euro, damit sie steuerlich als Rechnung gilt?

Nach § 33 UStDV muss eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, mindestens enthalten: vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit dem anzuwendenden Steuersatz oder bei Steuerbefreiung einem Hinweis darauf.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Quittung ausweisen?

Nein. Umsätze von Kleinunternehmern sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Nach § 34a UStDV gehört auf die Rechnung ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gilt. Der Generator fügt diesen Hinweis im Modus Kleinunternehmer automatisch ein.

Muster, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sorgfältig erstelltes Muster für den Normalfall (Stand: August 2026). Sonderfälle – etwa Auslandsleistungen, Anzahlungen oder Quittungen über 250 Euro mit Vorsteuerabzug – klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen: § 368 BGB – Quittung (dejure.org) · § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (dejure.org) · § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge (dejure.org) · § 19 UStG – Kleinunternehmer (dejure.org) · § 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern (dejure.org). Stand: August 2026.

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