Quittung erstellen – kostenlose Vorlage & Generator
Füllen Sie links die Felder aus – rechts entsteht Ihre Quittung. Der Betrag wird automatisch in Worten ausgeschrieben, auf Wunsch mit Umsatzsteuer-Ausweis. Mit einem Schalter drucken Sie Original und Kopie auf einem Blatt. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert; sie existieren nur in diesem Browserfenster.
Tipp: Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen und Kopf-/Fußzeilen deaktivieren.
Was gehört in eine Quittung?
Das BGB schreibt keinen festen Inhalt vor – § 368 BGB spricht nur von einem „schriftlichen Empfangsbekenntnis“. Damit die Quittung als Beleg taugt, sollte sie beantworten: Wer hat wann wie viel wofür an wen gezahlt – und der Empfänger bestätigt das mit seiner Unterschrift. Bewährt hat sich zusätzlich der Betrag in Worten, damit Zahlendreher auffallen.
| Angabe | Im Generator |
|---|---|
| Fortlaufende Quittungsnummer | Feld „Quittungsnummer“ |
| Datum der Zahlung | Feld „Datum“ |
| Betrag in Ziffern und Worten | Feld „Betrag“ – Worte werden automatisch erzeugt |
| Zahlungsart (bar, Überweisung, Karte) | Auswahl „Zahlungsart“ |
| Zahler und Empfänger | Felder „Von“ / „An“ |
| Verwendungszweck bzw. Art und Umfang der Leistung | Feld „Verwendungszweck“ |
| Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung | Auswahl „Steuerausweis“ – Netto, USt und Brutto werden berechnet |
| Ort, Datum, Unterschrift des Empfängers | Felder „Ort“ / „Unterzeichner“ |
Rechtslage: Anspruch auf Quittung, Kleinbetragsrechnung, Kleinunternehmer
§ 368 BGB: Wer zahlt, darf eine Quittung verlangen
Nach § 368 Abs. 1 BGB hat der Gläubiger „gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen“. Der Zahler muss die Quittung also aktiv verlangen, der Geldempfänger darf sie dann nicht verweigern. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse an einer anderen Form, kann er nach Abs. 2 die Quittung in dieser Form verlangen.
§ 33 UStDV: Quittung bis 250 Euro als Kleinbetragsrechnung
Umsatzsteuerlich ist eine Quittung dann eine Rechnung, wenn sie die Pflichtangaben erfüllt – § 14 Abs. 1 UStG stellt klar, dass Rechnung „jedes Dokument“ ist, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, „gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird“. Für Gesamtbeträge bis 250 Euro reichen nach § 33 UStDV diese Mindestangaben:
| Pflichtangabe nach § 33 UStDV | Hinweis |
|---|---|
| Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers | Feld „An (Empfänger)“ – mit Anschrift ausfüllen |
| Ausstellungsdatum | Feld „Datum“ |
| Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung | Feld „Verwendungszweck“ konkret formulieren |
| Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der anzuwendende Steuersatz – oder bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf | Bruttobetrag plus Steuersatz; der Generator weist zusätzlich Netto und USt aus |
Name und Anschrift des Zahlers, Steuernummer und fortlaufende Nummer sind bei der Kleinbetragsrechnung nicht vorgeschrieben – im Gegensatz zur vollständigen Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, die u. a. Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer und Leistungszeitpunkt verlangt. Liegt der Betrag über 250 Euro, nutzen Sie besser unseren Rechnungs-Generator und stellen die Quittung nur als Zahlungsbestätigung aus.
§ 19 UStG und § 34a UStDV: Kleinunternehmer
Umsätze von Kleinunternehmern sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Seit 1. Januar 2025 regelt § 34a UStDV die Rechnung des Kleinunternehmers: Sie muss u. a. den Hinweis enthalten, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gilt. Der Generator setzt diesen Satz im Modus „Kleinunternehmer“ automatisch ein und weist keine Umsatzsteuer aus.
Quittung oder Rechnung – was ist der Unterschied?
| Rechnung | Quittung | |
|---|---|---|
| Zweck | Fordert eine Zahlung an, rechnet über eine Leistung ab | Bestätigt, dass eine Zahlung empfangen wurde |
| Zeitpunkt | Vor der Zahlung | Bei oder nach der Zahlung |
| Rechtsgrundlage | § 14 UStG (Pflichtangaben) | § 368 BGB (Anspruch auf Erteilung) |
| Unterschrift | Nicht erforderlich | Üblich – sie ist das eigentliche Empfangsbekenntnis |
| Beleg für die Steuer | Ja, bei vollständigen Pflichtangaben | Ja, wenn die Angaben nach § 33 UStDV (bis 250 Euro) bzw. § 14 Abs. 4 UStG enthalten sind |
Praktisch heißt das: Wer eine Rechnung gestellt hat und das Geld bar erhält, schreibt zusätzlich eine Quittung. Bleibt die Zahlung aus, hilft unsere Mahnungs-Vorlage. Weitere Muster finden Sie in der Vorlagen-Übersicht.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf eine Quittung?
Ja. Nach § 368 Abs. 1 BGB hat der Gläubiger gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Wer also bezahlt, kann vom Empfänger des Geldes eine Quittung verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?
Eine Rechnung fordert eine Zahlung an und rechnet über eine Lieferung oder Leistung ab (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine Quittung bestätigt, dass eine Zahlung tatsächlich empfangen wurde (§ 368 BGB). Eine Quittung kann zugleich als Rechnung gelten, wenn sie die umsatzsteuerlichen Pflichtangaben enthält – bei Beträgen bis 250 Euro reichen dafür die Angaben der Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV.
Welche Angaben braucht eine Quittung bis 250 Euro, damit sie steuerlich als Rechnung gilt?
Nach § 33 UStDV muss eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, mindestens enthalten: vollständigen Namen und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung bzw. Umfang und Art der Leistung sowie Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe mit dem anzuwendenden Steuersatz oder bei Steuerbefreiung einem Hinweis darauf.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer auf der Quittung ausweisen?
Nein. Umsätze von Kleinunternehmern sind nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Nach § 34a UStDV gehört auf die Rechnung ein Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gilt. Der Generator fügt diesen Hinweis im Modus Kleinunternehmer automatisch ein.
Quellen: § 368 BGB – Quittung (dejure.org) · § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (dejure.org) · § 33 UStDV – Rechnungen über Kleinbeträge (dejure.org) · § 19 UStG – Kleinunternehmer (dejure.org) · § 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern (dejure.org). Stand: August 2026.
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